Blickpunkt Lausitz


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Artikel 25.03.2008

Demo: Recht auf Selbstbestimmung - Pflicht zum Widerstand
Vom "Selbstbestimmungsrecht" spricht man, wenn jeder Mensch und jede Gruppe das Recht hat, eigene Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen zu regeln. Das Grundgesetz der BRD verspricht diese Selbstbestimmung: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Jeder hat das Recht, sich frei von Zensur eine Meinung über jeden Sachverhalt zu bilden. Jeder hat das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

So vollmundig diese im Grundgesetz verankerten Grundrechte klingen, so wertlos erscheinen sie so manchem Deutschen, der außerhalb der hier vorherrschenden ideologischen Grenzen nach einer Zukunft sucht. Dinge, die jedem, der noch nicht angefangen hat, zu zweifeln, völlig normal erscheinen, werden mit oft unverhältnismäßigem Mitteleinsatz unterbunden, sobald Widerstandskämpfer beteiligt sind: Bei Veranstaltungen, Konzerten und selbst bei bloßen Zusammentreffen bestimmt nicht selten der Polizeiknüppel, wann es Zeit ist, zu gehen. Aus aberwitzigen Gründen finden Hausdurchsuchungen statt - Anfang März durchsuchten 50 Beamte das Anwesen eines jungen Mannes, um nach zwei mutmaßlich illegalen Ansteckern zu suchen, die dieser bei einer Versammlung getragen hätte, fertigten umfangreiche Videoaufnahmen des Grundstücks an und verweilten stundenlang im Objekt, obwohl die zwei "gefährlichen" Anstecker bereits vor Durchsuchungsbeginn herausgegeben wurden.

Den bisherigen Höhepunkt staatlicher Gewalt- und Willkürexzesse bildet ein Vorfall der Nacht des 12. auf den 13. Januar 2008: Sondereinsatzkräfte der Polizei stürmten eine Soli-Feier von Jugendlichen in Lübben. Weil unliebsame Musik gespielt worden sein soll, mussten dreißig zum Teil schwer Verletzte in der Notaufnahme behandelt werden - verletzt durch Knüppelschläge und Fußtritte demokratischer Polizisten! Polizisten, wie sie die Masse der Menschen wohl nur aus dem Fernsehen kennt: schwarz uniformiert und vermummt. Wer zur Durchsetzung seiner Rechte nach Namen oder Dienstnummern fragte, den trafen die Schläge umso härter - keinerlei Konsequenzen hatte der Einsatz für die Verantwortlichen, die selbst davor nicht zurückschreckten, unter entwürdigenden Beschimpfungen auf gefesselt am Boden Liegende und gar auf Frauen einzuschlagen. Sie wollten ein politisches Signal setzen, mit ihren Knüppeln, für die Wehrhaftigkeit ihres Apparates und haben damit die politische Argumentation - das, was sie ständig als demokratischen Prozess bezeichnen - beiseite gelegt.

Es verwundert keinen und niemand beklagt sich darüber, dass das System seine Widersacher bekämpft - doch allein die Heuchelei gehört angeprangert, allen dieselben Grundrechte zubilligen zu wollen, unabhängig von weltanschaulichen Bekenntnissen. Die Ohnmacht angesichts geheuchelter Rechtsstaatlichkeit, oftmals wertloser Grundrechtsversprechen und dreister Propaganda zur Rechtfertigung staatlichen Unrechts in den Massenmedien schlägt um in neuen Tatendrang - denn nicht nur Widerstandskämpfern wird das Selbstbestimmungsrecht streitig gemacht.

Selbstbestimmt zu leben ist jenen möglich, die das hier herrschende politische System selbst gestalten können. Versteht man die Teilnahmemöglichkeit an demokratischen Wahlen als politisches Gestalten, ist augenscheinlich jeder Deutsche selbstbestimmt. Doch zog wirklich jeder Deutsche aus freien Stücken in den "Westen" oder gar ins Ausland, nur, um endlich Arbeit zu finden? Ließen diese Familie, Freunde und Heimat zurück, um sich hierdurch frei in ihrer Persönlichkeit entfalten zu können, wie es das Grundgesetz verspricht? Hat jeder Deutsche mit seinem Kreuz an der Wahlurne dafür gestimmt, abgehört, bespitzelt und geortet werden zu können, sobald er ein Telefon bei sich trägt? Ist tatsächlich jeder Deutsche einverstanden damit, allerorts gefilmt zu werden, wann immer er auf die Straße tritt? Hielt jeder Deutsche Fingerabdrücke in Reisepässen für notwendig? Ist jeder Deutsche einverstanden mit dem unaufhörlichen Zuzug von Ausländern bei gleichzeitiger Vergreisung des eigenen Volkes? Die Antwort auf diese und viele ähnliche Fragen beantwortet gleichsam die Frage, ob das im Grundgesetz verbriefte Selbstbestimmungsrecht tatsächlich besteht. Besteht es nicht, gibt das Grundgesetz selbst die Antwort in Artikel 20 Absatz 4:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wut und Verbitterung allein genügen nicht. Gegen das System anzukämpfen ist einfacher, als es scheint: Es muss nur die Alternative allen Deutschen verständlich und greifbar aufgezeigt werden. Wir setzen einem System aus Heuchelei, Anonymität, Egoismus und Dekadenz eine selbstbewusste und politisch handlungsfähige Volksgemeinschaft entgegen. Wir machen deutlich, dass nicht nur "Neonazis" das Recht auf Selbstbestimmung entzogen ist, sondern allen Deutschen. Dass im Verlust des völkischen Selbstbestimmungsrechts der Schlüssel zur Lösung all jener Probleme liegt, die nicht eine kleine Gruppe Oppositioneller, sondern das ganze Volk betreffen. Das System anonymer Massengesellschaften steht für den Untergang jedes Einzelnen, der seine freie Entfaltung sucht und doch mit seinen Problemen allein bleibt, obwohl Tausende dasselbe Schicksal teilen. Nationaler Sozialismus ist die einzige Alternative zu diesem System.

Lasst uns diese Botschaft am 12. April 2008 auf die Straßen von Lübben tragen, denn wir haben die Pflicht zum Widerstand!

Aktuelle Infos unter www.demo-lausitz.info

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