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Artikel 31.07.2008

Staatsanwalt öffnet Busse-Grab
Unglaublich: Die Staatsanwaltschaft hat das Grab des verstorbenen Friedhelm Busse wieder öffnen lassen! Grund: Sicherstellung einer Reichskriegsflagge! Thomas „Steiner“ Wulff hatte die Fahne am Samstag auf den im Grab herabgesenkten Sarg ausgebreitet. Jetzt droht ein Strafverfahren!

Der Vorgang habe bereits zwei Tage nach der Beerdigung stattgefunden, so Staatsanwalt Helmut Walch. Zunächst war unklar um welche Fahne es sich eigentlich handelt, so war im Polizeibericht zunächst von einer Hakenkreuzfahne die Rede. Tatsächlich handelte es sich um die Reichskriegsflagge aus den Jahren 1935 bis 1945.
Friedhelm Busse

Dennoch dürfte dieser Fall nicht nur einmalig sondern auch an Pietätlosigkeit kaum zu übertreffen sein. Die Fahne hat 1,80 Meter unter der Erde wohl kaum einen “Schaden” angerichtet. Darüberhinaus war es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen, mit einer solchen Fahne beerdigt zu werden. Inwieweit sich „Steiner“ nun des Paragraphen 86a des Strafgesetbuches schuldig gemacht hat, steht dabei noch auf einem ganz anderen Blatt geschrieben. Handelte es sich bei der Beerdigung um eine „nichtöffentliche Veranstaltung“, wenn man mal davon absieht, dass das Corpus delicti ohnehin „öffentlich“ kaum zu sehen gewesen ist.

Friedhelm Busse war am vergangenen Dienstag im Alter von 79 Jahren gestorben. Im Alter von 16 Jahren kämpfte er in der Waffen-SS gegen die anrückenden Alliierten. Später war er in unterschiedlichen nationalen Parteien tätig, unter anderem auch als Vorsitzender, der inzwischen verbotenen FAP. Zum Begräbnis am Samstag kamen rund 100 Nationalisten nach Passau. Elf von ihnen wurden anschließend festgenommen, darunter auch Thomas „Steiner“ Wulff, wegen der ausgebreiteten Fahne.

Quelle: www.de.altermedia.info

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